Sprüh-Halsband = NEIN DANKE !

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 Das darf der Hund nicht fressen ! Lebensgefahr !

 

Presse-Mitteilung

 

Das tut Hunden und Katzen gar nicht gut -
TASSO e.V. gibt Tipps für verantwortungsvolle Tierhalter

 

Hattersheim, 04.03.2011 (profact) – Ob etwas für den tierischen Organismus schädlich ist, hängt – wie beim Menschen - vielfach von der Menge ab. So gelten Zwiebeln und Knoblauch durch die enthaltenen Schwefelverbindungen zwar als antibakteriell, doch N-Propyldisulfid und Allylpropylsulfid sind für Hunde giftig. „Schon eine mittelgroße Zwiebel oder eine Knoblauchknolle können eine Zerstörung der roten Blutkörperchen in Gang setzen und einen kleinen Hund ernsthaft schädigen, bis hin zum Nierenversagen“, warnt Dr. med. vet. Anette Fach, Tierärztin im hessischen Oberursel. Ähnlich sieht es bei den so harmlos erscheinenden Weintrauben und Rosinen aus. Das US-amerikanische „Animal Poisons Control Center“ (ASPCA) und das britische Institut „Veterinary Poisons Information“ haben  herausgefunden, dass bei einem 20 Kilo schweren Hund rund 232 Gramm Trauben zu Vergiftungserscheinungen führen. Nach Angaben der britischen Wissenschaftler könnte der Verzehr von etwa 14 Gramm Rosinen pro Kilo Körpergewicht einen Hund töten. Das wäre bei einem 20 Kilo schweren Hund etwas mehr als ein halbes Pfund.

Nicht weniger gefährlich für die Vierbeiner ist das Theobromin in Schokolade, hier sind sogar schon Todesfälle bekannt geworden. „Die giftige Dosis liegt bei kleinen Hunden wie Yorkshire-Terriern bereits bei einer Tafel Zartbitterschokolade“, erklärt Dr. Fach. Unbedingt zu verhindern sei der Verzehr von rohem Schweinefleisch. Das könne den Aujeszky-Virus enthalten, eine Infektion ende fast immer tödlich.

Katzen sind im Vergleich zu Hunden bekanntlich deutlich wählerischer, was ihr Fressen angeht. Schon der Hauch eines für sie unangenehmen Geruchs kann sie vom Fressnapf vertreiben. Dennoch gelten für sie die gleichen Gefahrenquellen wie für Hunde. Zwiebeln und Knoblauch sind auch für Katzen gefährlich, ebenso Schokolade, Weintrauben, Rosinen und rohes Schweinefleisch. Aufgrund ihres in der Regel geringeren Körpergewichts sind Katzen gegenüber Hunden deutlich gefährdeter bei der Verwendung ätherischer Öle. Das oft gepriesene Teebaumöl beispielsweise ist für Katzen das reinste Gift. Denn im Gegensatz zu Hunden lecken Katzen regelmäßig ihr Fell. Wurde Teebaumöl zum Beispiel zur Bekämpfung von Parasiten aufgetragen, gelangt es so in den Verdauungstrakt der Katze und kann dort zum Tode führen. Gefährlich sind auch Insektizide, die beispielsweise unverschlossen im Keller oder in der Garage aufbewahrt werden. Neugierige Katzen könnten bei ihren Streifzügen daran lecken und sich vergiften. Aber selbst im Haus lauern Gefahren, zum Beispiel Desinfektionsmittel in Bad und Toilette. Verantwortungsvolle Tierhalter sollten aber nicht nur verhindern, dass ihr Tier mit giftigen Stoffen in Berührung kommt, sondern auch ein wachsames Auge auf ihren Liebling haben: Viele Vergiftungen zeigen sich an Symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Müdigkeit oder Lethargie. Dann heißt es, sofort zum Tierarzt und die Möglichkeit einer Vergiftung abklären lassen!

 

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Backofen 

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Hundeurlaub Dänemark

Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund

 

Am 1. Juli 2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen. Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. (Quelle: Dänisches Außenministerium)

 

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